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Angaben gemäß § 5 TM

Vera und Peter Erdmann
Serwester Dorfstr. 39
16230 Chorin

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Campingplatzordnung für Dauercamper, Kurzcamper und Besucher

Campingsaison geht von 01.04 - 30.09


Sehr geehrte Camper,


Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Serwestsee!


Wir bitten Sie um Ihr Mitwirken, Camping im Einklang mit der Natur zu praktizieren und  dabei folgende

Punkte einzuhalten:



1. Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich bei dem Eigentümer, auch wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. 

     Wenn Sie ein Boot mitbringen oder ein zusätzliches Zelt aufstellen wollen, sagen Sie es bitte dem Platzeigentümer.


2. Besucher der Camper nehmen bitte den zentralen Parkplatz in Anspruch.

     Pro Camper ist nur ein Fahrzeug gestattet und das Parken im Zwanzigmeterbereich des Sees ist verboten.

     Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur in Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) befahren werden, es gilt die StVO.


3. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Grabungen, ohne Absprachen mit dem Eigentümer im Gelände durchzuführen.

     Das Pflanzen oder Entfernen von Hecken und anderen Grünpflanzen ist nur in Absprache mit dem Eigentümer zutreffen. Dabei darf eine     Heckenhöhe von 2 Metern nicht überschritten werden.

     Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.


4. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir.

     Deshalb bitten wir Sie, die Sanitärgebäude sauber zu verlassen, des Weiteren ist das Rauchen auf den Sanitäranlagen verboten.

     Kleinkinder dürfen nur in Begleitung mit Erwachsenen die Sanitäranlagen nutzen.


5. Für Abfälle (Hausmüll, Plastikmüll und Glasabfälle) stehen die Abfallbehälter zu Verfügung (Mülltrennung nicht vergessen!).

     Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Platz nicht gestattet. Dazu nutzen Sie bitte die kostenfreie Entsorgung auf dem Werkstoffhof in Angermünde:


Recyclinghof Angermünde

Oderberger Straße 31

16278 Angermünde


     Die Entsorgung von Gartenabfällen erfolgt an einen ausgewiesenen Platz. Dazu fragen Sie bitte die

     Eigentümer!


6. Das Wäschewaschen und -spülen, sowie das Geschirr- und Körperreinigen mit Seife oder Spülmittel im See ist verboten.

     Das Gleiche gilt für das Entsorgen von Wasch- und Spülwasser einschließlich im Uferbereich.

     Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf dem Campingplatz ist verboten.


7. Stromanschlüsse sind nur mit Genehmigung des Platzeigentümers erlaubt. Unberechtigte Entnahme von Strom wird mit Klage geahndet.


8. Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit Absprache der Eigentümer zugelassen. Es besteht Leinenpflicht.

     Der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch die zugelassenen Tiere keine Verschmutzungen des Campingplatzes hervorgerufen werden.

     Das Mitführen von Tieren zur Badewiese und zu den Sanitäranlagen ist verboten.

     Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch die zugelassen Tiere keine unzumutbaren Lärmbelästigung hervorgerufen werden.

     Tagesgästen ist es nicht erlaubt Tiere jeglicher Art mitzuführen. nur in Absprache mit dem Eigentümer.

     Das Füttern von Enten ist verboten.


9. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.

     Stellen Sie Radios, Fernseher, etc. immer leise ein, sodass Sie andere Camper nicht stören.

     Während der Ruhezeiten sollten auch laute Gespräche vermieden werden.


     Ruhezeiten:  Mittagsruhe  13.00 bis 15.00 Uhr

                            Nachtruhe     22.00 bis 07.00 Uhr


10. Lagerfeuer, Grillen oder andere Aktivitäten die zu Bränden führen können, sind nur statthaft bis zur Waldbrandstufe 2. Ab Waldbrandstufe 3 sind die oben genannten Aktivitäten verboten.


11. Das Baden erfolgt auf eigener Gefahr. Anweisungen, die Ihre Sicherheit beim Baden betreffen, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt befolgen.


12. Die Verhaltensordnung des Landesschutzgebietes Serwestsee und die Ordnung über die Nutzung der Wasserflächen und Uferzonen sind Bestandteil der Campingplatzordnung.


13. Eine Kündigung des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist nicht zulässig.

     Gibt ein Mieter den gemieteten Stellplatz vor Ablauf der Mietzeit auf, so ist eine teilweise Rückzahlung der Miete ausgeschlossen.


14. Jeder Mieter ist verpflichtet seine Stellplatznummer gut lesbar und sauber zu halten.


15. Der Mieter übernimmt die Gefahr dafür, dass die Campingplatzordnung auch von Angehörigen und Besucher eingehalten wird.


16. Bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter des Platzes zu verweisen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr.


17. Entstehen dem Vermieter durch Verstöße des Mieters gegen die Platzordnung Schäden, so sind diese vom Mieter zu ersetzen.



Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!



Vera und Peter Erdmann



Serwest, d. 12.10.2018